Wie viele Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte müssen im Unternehmen vorhanden sein?
Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten?
Betrieblicher Ersthelfer: ist eine Person, die im Rahmen der Rettungskette, die Erst-Maßnahmen einleitet bis die Notversorgung durch den Rettungsdienst erfolgen kann. Die Grundausbildung mit anschließender Weiterbildung erfolgt alle zwei Jahre.
Sicherheitsbeauftragter: ist eine Person, die den Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. Insbesondere sollen sie die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld beobachten und prüfen, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und Ausrüstungen vorhanden sind.
Das Arbeitsschutzgesetz gibt vor!
Die wichtigste BG-Vorschrift ist die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die beinhaltet und konkretisiert, welche Anforderungen ein Unternehmen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen hat. Kurz gesagt ist das Ziel der Prävention, Arbeit gesund und sicher zu gestalten.
Wie viele Ersthelfer müssen im Betrieb vorhanden sein?
Das Gesetz gibt vor, dass bei jedem Betrieb mit 2-20 Mitarbeitern ein betrieblicher Ersthelfer vorhanden sein muss. Hat das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen, je nach Branche, 5-10% der Mitarbeiter zum Ersthelferteam gehören.
Die unterschiedlichen Anforderungen an die Betriebe, was die Zahl der Ersthelfer betrifft, erklärt sich damit, dass die Unfallgefahr für Verwaltungs- und Handelsberufe deutlich geringer ist als in anderen Branchen. Außerdem sind die Unfälle, in der Regel, weniger dramatisch.
Zu den anderen Betrieben, die mehr Ersthelfer stellen müssen, zählen Hochschulen, Handwerks-, Transport- oder Produktionsbetriebe. An Arbeitsplätzen, an denen das Verletzungsrisiko höher ist, braucht es demnach mehr Ersthelfer. Auch außerhalb des Betriebsgeländes hat die Firmenleitung dafür zu sorgen, dass bei außerbetrieblichen Arbeiten Ersthelfer zur Verfügung stehen. Auf der Baustelle z.B. sind Unfälle keine Seltenheit, was wiederum den Einsatz einer größeren Zahl an Helfern rechtfertigt.
Ab welcher Anzahl von Mitarbeitern braucht ein Unternehmen Sicherheitsbeauftragte?
Im §22 des Sozialgesetzbuches VII. heißt es, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten der Unternehmer einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen hat. Handelt es sich hingegen um Unternehmen, in denen besondere Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen, so kann die BG auch mehr Sicherheitsbeauftragte verlangen.
Auch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ beschäftigt sich mit den Sicherheitsbeauftragten. Grob gesagt brauchen Betriebe mit 21-50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten. Von ca. 51-100 Beschäftigten zwei Sicherheitsbeauftragte, usw.
Kann ich mit MultiBel weniger Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte haben?
Wie schon vorher erwähnt: Ziel ist es, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass Gesundheit und Sicherheit gewährleistet sind. Wenn grundsätzlich nicht genügend Ersthelfer am Standort anwesend sind, die Alarmierung an sich zu lange dauert, oder die Ersthelfer nicht miteinander kommunizieren können, dann ist die Notfallplanung im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit nicht zielführend.
MultiBel ist ein automatisches Alarmierungssystem, mit dem Sie eine Gruppe von Personen schnell, einfach und zuverlässig alarmieren können. Einsatzbereiche sind u.a.: Alarmierung bei betrieblichen Notfällen, Feuer, IT-Ausfall, Produktionsausfall, Katastrophen oder Amokläufen. Ein schneller und effektiver Alarm verhindert die Krise nicht, aber hilft Ihnen diese zu meistern, begrenzt Folgeschäden und sichert Kontinuität. Und so bleiben Sicherheit und Gesundheit im Fokus.
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